Durchführung einer Wurzelspitzenresektion in Traunstein
Kommt es nach einer abgeschlossenen Wurzelbehandlung erneut zu einer Wurzelspitzenentzündung, kann mit Hilfe einer Revision die alte Wurzelfüllung entfernt und der Kanal erneut aufbereitet werden. Ist dies nicht möglich oder kehrt die Entzündung trotzdem wieder, muss der Entzündungsherd an der Wurzelspitze mit Hilfe einer Resektion entfernt werden.
Bei der Wurzelspitzenresektion (WSR) handelt es sich um eine Behandlung im Rahmen der zahnerhaltenden Chirurgie. Dabei wird das bakteriell veränderte, entzündliche Gewebe an der Wurzelspitze chirurgisch gekappt.
Unter lokaler Betäubung erfolgt ein kleiner bogenförmiger Schnitt an der Schleimhaut auf Höhe der Wurzelspitze. Nach der Freilegung der Wurzelspitze vom Knochen kann diese gekappt werden, so dass das entzündliche Gewebe vollständig entfernt wird. Im Anschluss erfolgt eine neue Wurzelfüllung, so dass der Kanal wieder bakteriendicht verschlossen werden kann.
Dabei kann die Wurzelfüllung orthograd, von oben durch den Zahn oder retrograd, von unten durch die Wurzel eingebracht werden. Eine retrograde Wurzelfüllung ist beispielsweise notwendig, wenn eine bestehende Stiftkonstruktion die Wiederaufbereitung von oben durch den Zahn unmöglich macht.
Grundsätzlich erfolgt eine WSR, wenn der Entzündungsherd an der Wurzelspitze trotz durchgeführter Wurzelkanalbehandlung nicht abklingt und wenn trotz einer Revision der Wurzelfüllung keine Besserung eintritt. Grund dafür ist das fein verzweigte Netzt der Nervenverästelungen im unteren Drittel der Zahnwurzel, dem sogenannten apikalen Drittel. Diese Seitenäste können trotz sehr feiner Instrumente nicht immer erreicht werden, so dass schmerzhafte Entzündungsprozesse fortbestehen und wiederaufkeimen können.
Weitere Gründe für die Notwendigkeit eine Wurzelspitzenresektion sind unter anderem:
- Frakturen im apikalen Drittel der Wurzelspitzen
- Bildung einer radikulären Zyste
- Nicht aufzubereitende Wurzelkanäle durch abnorme Wurzelkanäle
- Zu kurze oder überpresste Wurzelfüllungen
- Abgebrochene Wurzelkanalinstrumente
Grundvoraussetzung für die Durchführung einer Wurzelspitzenresektion ist die Erhaltungswürdigkeit des betroffenen Zahnes. In der Regel gilt dies für alle Zähne, außer den Weisheitszähnen. Zähne, die für den Erhalt der Zahnreihe wichtig sind oder den Halt eines bestehenden Zahnersatzes gewährleisten, sind grundsätzlich auch zu erhalten. Ist ein Zahn jedoch tief zerstört und nicht mehr funktionsfähig, ist eine Entfernung die Therapie der Wahl.
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